Kurzübersicht bzw. Essentials, die von den an einer bayerischen Bildungseinrichtung
für Sicherheit Zuständigen in jedem Schuljahr einmal durchgegangen werden
sollten.
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Sicherheitsmaßnahme |
Zuständigkeit *** |
In Abhängigkeit der Personenanzahl ist die unbedingt notwendige Fläche für deren Aufenthalt, einschließlich der notwendigen WC Anlagen zu bestimmen (Plan) und der Weg dorthin festzulegen. Gilt für den Schulalltag von morgens bis abends, für Abendveranstaltungen, Elternsprechtage, öffentliche Nutzung des Schulgebäudes und die Ferien. | SL und Hausmeister unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft (SB) |
| Aufgabenbeschreibung für Hausaufgabenbetreuung ist zu erstellen. | |
| Vertretungsregelung für die Hausaufgabenbetreuung ist zu erstellen, vgl. Vertretungsplan | Vertretungsplan |
| Aufenthaltsdauer bei Hausaufgabenbetreuung ist festzulegen, vgl. Hausordnung | Hausordnung |
| Aufgabenbeschreibung Frühbetreuung, Frühaufsicht, Mittagsbetreuung, Nachmittagsbetreuung aufstellen, vgl. Hausordnung. | Hausordnung |
| Vertreterregelung für Frühbetreuung, Frühaufsicht, Mittagsbetreuung, Nachmittagsbetreuung, vgl. Vertretungsplan. | Vertretungsplan |
Schüleranwesenheitsliste anfertigen und tagesaktuell halten; wenn erforderlich, Besonderheiten und Krankheitshinweise aufnehmen. Gilt für den Schulalltag von morgens bis abends, für Abendveranstaltungen, Elternsprechtage, öffentliche Nutzung des Schulgebäudes und die Ferien, aber auch für Klassenfahrten, Studienfahrten, Wandertage, Sportgroßveranstaltungen. | SL, Lehrkräfte und SEK |
Geeignetes Kommunikationsmittel beschaffen. Gilt für den Schulalltag von morgens bis abends, für Abendveranstaltungen, Elternsprechtage, öffentliche Nutzung des Schulgebäudes und die Ferien, aber auch für Klassenfahrten, Studienfahrten, Wandertage, Sportgroßveranstaltungen. | Durchführende |
Sekretariat ist zu besetzen. Gilt für den Schulalltag von morgens bis abends, für Abendveranstaltungen, Elternsprechtage, öffentliche Nutzung des Schulgebäudes und die Ferien. | SL |
Routine zum Verlassen des Klassenverbandes erstellen. Gilt für Toiletten-, Informations-, Botengänge während der Schulzeit, aber auch für Klassenfahrten, Studienfahrten, Wandertage, Sportereignisse. I.d.R. durch Hausordnung geregelt. | Durchführende |
| Nach spätestens 5 Minuten muss der Klassensprecher einen Lehrer / das Sekretariat über das Fehlen einer Aufsicht informieren, Regelung über Hausordnung. | Hausordnung |
Alters- und verhaltensentsprechende Wegesicherung einrichten /reflektieren. Gilt für den Unterrichtsalltag einschließlich Sportanlagen und Fachräume (Biologie, Chemie, Physik usw.) Verantwortlich: Schulleitung, Fachlehrkräfte. I.d.R. durch Hausordnung geregelt. | Hausordnung |
| Aufenthaltsflächen für Schüler sind zu bestimmen, vgl. Hausordnung. | Hausordnung |
Schlechtwetter - Routine ist einzurichten. Gilt für Pausenregelungen, Wandertage, Schulfeste usw., vgl. z. T. Hausordnungen. | |
| Routine für Schönwetterpausen ist einzurichten , vgl. z. T. Hausordnung. | Hausordnung |
| Mobiles Kommunikationsmittel anschaffen, vgl. 8, besonderere Schwerpunkte sind jedoch: Klassenfahrten, Studienfahrten, Wandertage, Sportgroßveranstaltungen. | Durchführende |
Überprüfung des Unterrichtsraumes und Verschluss. Gilt für den Unterrichtsalltag von morgens bis abends, aber auch für für Abendveranstaltungen, Elternsprechtage, öffentliche Nutzung des Schulgebäudes und die Ferien. Verantwortlich: Alle Mitarbeiter einer Bildungseinrichtung. Regelung normalerweise durch Hausordnung. | Hausordnung |
| Aufsicht bei freiwilligem Aufenthalt der Schüler in der Schule ist zu bestimmen, vgl. i.d.R. Hausordnung | Hausordnung |
| Zeitrahmen für Aufenthalte im Schulgebäude ist zu definieren, vgl. i. d. R. Hausordnung | Hausordnung |
| Regelmäßige Belehrung über das Verhalten beim Verlassen des Schulgeländes, vgl. i.d.R. Hausordnung | Hausordnung |
| Aufgabenbeschreibung Tutoren erstellen | Für Tutoren verantwortliche Lehrkraft |
| Vertretungsregelung Tutoren erstellen I.d.R. Vertretungsplan. | Vertretungsplan |
Aufenthaltsort und Dauer bei außerunterichtlichen Veranstaltungen ist zu bestimmen. Gilt für Abendveranstaltungen, aber auch für Klassenfahrten, Studienfahrten, Wandertage, Sportgroßveranstaltungen. | Durchführende |
| Vertretungsregelung für Lehrkräfte ist zu erstellen, vgl. Vertretungsplan | Vertretungsplan |
Unbefugten Zutritt verwehren, Zutrittsversuche unbefugter detektieren, Unbefugte abweisen. Gilt für den Schulalltag von morgens bis abends, aber auch für Schulfeste, Schulpartys, sonstige Abendveranstaltungen, Elternsprechtage, öffentliche Nutzung des Schulgebäudes und die Ferien, Sportgroßveranstaltungen. | Durchführende |
| Schüler und Eltern regelmäßig über das Thema "Mitnahme von Wertgegenständen belehren, vgl. Hausordnung, gilt auch für Handys, MP3-Player, Diskman usw. | Hausordnung |
| Betreuung der Schüler in einem Praktikumsbetrieb durch die Lehrkraft, vgl. Regelungen zu Berufspraktia. | Durchführende |
| Liste für Schüler und Betriebe aufstellen und tagesaktuell halten, vgl. Regelungen zu Berufspraktia. | Durchführende |
| Aufgabenbescheibung für die betreuende Lehrkraft beim Betriebspraktikum ist zu erstellen, vgl. Regelungen zu Berufspraktia. | Durchführende |
| Aufstellen einer Liste mit Vorgehensweisen bei Fehlen von Schülern; Betriebsunfall etc., vgl. Regelungen zu Berufspraktia. | Durchführende |
Verantwortlichkeiten bei besonderen Veranstaltungen und Fahrten sind zu definieren und zu vergeben im Rückbezug zum Ablauf auf die Gesamtveranstaltung und die Einzelveranstaltungen. Gilt für für Klassenfahrten, Studienfahrten, Wandertage, Sportgroßveranstaltungen. | Durchführende |
| Ein detailliertes Veranstaltungsprogramm für besondere Veranstaltungen und Fahrten ist aufzustellen. | Durchführende |
Ein Notfallblatt für jeden Teilnehmer bei besonderen Veranstaltungen und Fahrten ist zu erstellen. Gilt für für Exkursionen, Klassenfahrten, Studienfahrten, Wandertage, Sportgroßveranstaltungen. | Durchführende |
Verhaltensregeln für besondere Veranstaltungen und Fahrten sind zu erstellen, Teilnehmer sind darüber zu belehren. Gilt für für Exkursionen, Klassenfahrten, Studienfahrten, Wandertage, Sportgroßveranstaltungen. | Durchführende |
| Einen auf die Veranstaltung spezifizierten Erste Hilfe Kurs organisieren, z. B. für Skikurs. | Durchführende |
| FIS - Regeln zusammenstellen, ausgeben und bekannt machen, gilt für Skikurs. | Sportlehrkräfte |
| Skikurs: Ausrüstungsliste für Schüler aufstellen, ausgeben, bekanntgeben und überprüfen. | Sportlehrkräfte |
Sonderveranstaltungen: Liegenschaftsbezogen ist ausreichend Aufsichtspersonal zu stellen. Gilt für Schulfeste, Schulpartys, sonstige Abendveranstaltungen, Elternsprechtage, Sportgroßveranstaltungen. | Durchführende |
| Aufgabenbeschreibung für die Aufsichtspersonen eines Sportfestes ist zu erstellen. | Sportlehrkräfte |
| Sportfestleitstelle ist einzurichten, gilt für Sport-(Groß-)veranstaltungen. | Sportlehrkräfte |
| Das Sportgelände / Veranstaltungsgelände ist gegenüber den angrenzenden Freiflächen mit einem Zaun / Durchstiegs- Durchgangssperre abgesichert. | Durchführende |
| Für alle Teilnehmer an überregionalen Sportveranstaltungen ist ein Reiseplan zu erstellen und es sind die Reisemittel festzulegen. | Sportlehrkräfte |
| Sonderveranstaltungen und Exkursionen: Elterninfo-Blatt erstellen. | Durchführende |
Sicherheitskontrollen bezogen auf Alkohol, Drogen, Waffen sind zu organisieren und durchzuführen. Gilt für den Schulalltag von morgens bis abends, aber auch für Schulfeste, Schulpartys, sonstige Abendveranstaltungen, Elternsprechtage, öffentliche Nutzung des Schulgebäudes und die Ferien, Sportgroßveranstaltungen. | Durchführende |
| Veranstaltungen an der Schule: Ein Informationsstand (I - Punkt) ist einzurichten. | Durchführende und SL |
| Veranstaltungen an der Schule: Es sind Lage- und Wegepläne zu erstellen. | Durchführende |
| Veranstaltungen an der Schule: Notfallplan ist zu erstellen. Verantwortlich: Sicherheitsbeauftragter und Durchführende. | SB |
| Für externe Lehrkräfte muss eine Identifikationsprüfung durchgeführt werden. Verantwortlich: Schulleitung. | SL |
| Externe Lehrkräfte: Einweisung in den Schulalltag ist durchzuführen. Verantwortlich: Schulleitung. | SL |
| Vertretungsregelung für externe Lehrkräfte ist aufzustellen, vgl. Vertretungsplan | Vertretungsplan |
| Vor jedem Sprechzimmer ist eine ausreichend große Wartezone einzurichten. | SL |
| Vor Beginn der Frühbetreuung / Frühaufsicht muss ein Kontrollgang durchgeführt werden. | |
| Anlagenbezogene Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaft sind plakativ in allen Räumen auszuhängen. | SB |
| Für alle betriebstechnischen Anlagen sind Wartungsverträge mit den Liefer- / Herstellerfirmen abzuschließen, für sämtliche Anlagen ist ein Stördienst zu organisieren, gilt i.d.R. wohl für Sachaufwandsträger. | SAT |
Für die eingebaute Technik ist ein Lieferanten- und Herstellerverzeichnis anzulegen. Gilt für Schulleitung, Sekretariat bzw. Sachaufwandsträger. | SAT |
| Die zyklische Wiederholung der Wartungsarbeiten ist in einem Jahreszeitplan festzulegen. Gilt für Schulleitung, Sekretariat bzw. Sachaufwandsträger. | SAT |
Alle durchgeführten Wartungsarbeiten sind in einem Wartungsbuch zu verzeichnen. Gilt für Schulleitung, Sekretariat bzw. Sachaufwandsträger. | SAT |
Sicherheitsbriefing innerhalb der Schule einrichten. Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft und des Hausmeisters. | KIT |
Sicherheitsbriefing mit Rettungskräften einrichten. Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft und des Hausmeisters. | KIT |
Schulhandbuch ist zu verfassen, in dem sämtliche Sicherheitsmaßnahmen dokumentiert sind, ggf. jährlich zu überprüfen. Gilt für die Schulleitung unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | SB |
Sicherheitsbeauftragter ist zu bestellen. Gilt für die Schulleitung. | SL |
Informationsmanagement mit Mietern und Nutzern einrichten. Gilt für die Schulleitung. | SL / SAT |
Informationsmanagement mit der Presse einrichten. Gilt zunächst generell für den Schulalltag. Die Schule wird nach außen durch die Schulleitung vertreten. Allerdings kann diese einen Schul-Pressesprecher benennen. Wichtig ist dieser Punkt jedoch für Krisenfälle aller Art, deshalb: Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | KIT |
Schul-Pressesprecher ist zu benennen. Gilt im Krisenfall für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | KIT |
Für jeden innerhalb der Liegenschaft vorkommenden gefährlichen Stoff (z.B. Chemieunterricht, Säuren für haustechnische Anlagen,.... etc.) ist ein Spezifikationsblatt mit Aufbewahrungsvorschriften (Lagerung), Umgangsanleitung Handhabung), Ersthelferanweisung. Gilt für die mit dem Thema Sicherheit beauftragte Lehrkraft und die Sicherheitsfachkraft für die Naturwissenschaften. | Sicherheitsfachkraft für die Naturwissenschaften |
Der Umgang mit gefährlichen Stoffen ist in wiederholtem Training zu üben. Für jedes Training ist eine Trainingsanleitung zu erstellen. Gilt für die Sicherheitsfachkraft für die Naturwissenschaften. | Sicherheitsfachkraft für die Naturwissenschaften |
Für alle Lieferanten ist ein Verzeichnis zu erstellen mit eindeutigen Angaben zur fehlinterpretationsfreien Identifikation und Berechtigung zum Aufenthalt innerhalb der Liegenschaft. Gilt für Schulleitung, Sekretariat und Hausmeister. | SEK |
Für jede kommende Lieferung ist bereits mit Bestellung der Zeitpunkt der Lieferung zu vereinbaren. Die Lieferzeiten sind mit den Empfängern im Haus abzustimmen. Gilt für Schulleitung, Sekretariat und Hausmeister. | SEK |
Für alle Firmen, die innerhalb der Schule arbeiten durchführen (ständig oder auch nur sporadisch), ist eine Identifikationsliste zu erstellen. Gilt für Schulleitung, Sekretariat und Hausmeister. | SEK |
In Ergänzung zu den Firmenlisten sind Arbeitslisten zu erstellen, die Art der Arbeit, Zeitfensterdefinitionen und Mitarbeiteridents enthalten. Gilt für Schulleitung, Sekretariat und Hausmeister. | SEK |
Für die jeweiligen Elternsprechstunden und Eltensprechtage sind Ort und Zeit festzulegen, ebenso der Weg zu den festgelegten Sprechzimmern eindeutig und dauerhaft zu beschreiben. In Verbindung mit den Orten der Elternsprechstunden sind auch zugehörig ausreichend Warteflächen auszuweisen. Ab Betreten des Schulgebäudes ist für Eltern festzulegen, der Weg ins Sprechzimmer, der Aufenthalt und das geordnete Verlassen des Schulgebäudes. Gilt für die mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | SB |
Parteienverkehr (alle Besucher außerhalb festgelegter Routinen) ist grundsätzlich über das Schulsekretariat abzuwickeln. Bei Nichtbesetztzeiten des Sekretariats sind adäquate Ersatzmaßnahmen erforderlich. Gilt für die Schulleitung unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. Gilt für Schulleitung und die mit dem Thema Sicherheit beauftragte Lehrkraft. | SB |
| Aufbau eines von ausgebildeten Schülern durchgeführten Schulsanitätsdienstes (ab 15. Lebensjahr!) Gilt für die Schulleitung unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | SB |
| Routine für den Heimweg festlegen, vgl. Hausordnung. | Hausordnung |
| Die Zugänge sind dauerhaft - ggf. auch per Video - zu überwachen. Ggf. Ersatzmaßnahmen treffen. | SB |
| Rettungswege immer wieder prüfen und ggf. neu ausschildern. | SB |
| Zaunanlagen müssen frei sein von natürlichen Übersteighilfen. Umzäunung des gesamten Schulgeländes, falls möglich, sonst Ersatzmaßnahmen treffen. | SB |
| Alle Tore mit Schließzylinder o. Ä. ausrüsten. | SB |
Im Rahmen von "Gebäude, Technik, Organisation, Schließmanagement festlegen, einschließlich Vertretungsregelung. Gilt für Lehrer, Hausmeister, Haustechniker, Mitarbeiter im Sekretariat. Verantwortlich: Schulleitung und Hausmeister unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | SL |
| Alle Fenster bis zu einer Höhe von 5 m Geländeoberkante sind zu vergittern, falls möglich, sonst Ersatzmaßnahmen treffen. | SB |
| Alle Post- / Briefkästen am Haus sind abzubauen. | SB |
| Die Eingangstüren sind in Ihrer Zahl soweit zu reduzieren, dass ausschließlich überwachte Türen verbleiben, falls möglich, sonst Ersatzmaßnahmen treffen. | SB |
| Überdeutliche Kennzeichnung von Rettungswegen ist anzubringen. | SB |
| Alle in Verbindung mit Feuergefahr stehenden Maßnahmen müssen erfüllt sein, vgl. Alarmplan Feuer. | SB |
Ersthelferroutine für alle Gelegenheiten definieren, vgl. Alarmpläne. Gilt für den Schulalltag von morgens bis abends, für Abendveranstaltungen, Elternsprechtage, öffentliche Nutzung des Schulgebäudes und die Ferien. Verantwortlich: Schulleitung, Lehrkräfte und Sekretariat unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | SB |
Alle im Umfeld der Schule erreichbaren Hilfseinrichtungen, Krankenhäuser, Ärzte, Ordnungskräfte sind zu listen und deren Kompetenz in Schlagwortverzeichnissen aufzuzeichnen, vgl. Alarmpläne. Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | SB |
| Zum Folgenden gibt es gute, anpassbare Vorlagen bei KIBBS! | |
Alarmpläne für Einbruch, Diebstahl, Vandalismus usw. sind zu erstellen. Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | KIT |
Alarmplan Feuer ist zu erstellen. Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | KIT |
| Alarmplan Vergiftungsunfälle ist zu erstellen. Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | KIT |
Alarmplan Verkehrsunfälle ist zu erstellen. Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | KIT |
Alarmplan Gasunfälle ist zu erstellen. Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft und der Sicherheitsfachkraft für die Naturwissenschaften. | KIT |
Alarmplan Elektrounfälle ist zu erstellen. Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft und der Sicherheitsfachkraft für die Naturwissenschaften. | KIT |
| Alarmplan Todesfall ist zu erstellen. Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | KIT |
Alarmplan Amoklauf ist zu erstellen. Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | KIT |
Alarmplan Gewalt-Eskalation ist zu erstellen. Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | KIT |
Alarmplan Bombendrohung ist zu erstellen. Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | KIT |
Alarmplan Terrorakt ist zu erstellen. Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | KIT |
Alarmplan Erpressung ist zu erstellen. Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | KIT |
Alarmplan Raub ist zu erstellen. Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | KIT |
Alarmplan Geiselnahme ist zu erstellen. Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | KIT |
Alarmplan Wege- und Sportunfälle ist zu erstellen. Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft und den für den Sportunterricht zuständigen Lehrkräfte. | KIT |
Alarmplan ansteckende und lebensgefährliche Krankheiten ist zu erstellen. Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | KIT |
Alarmplan sexueller Missbrauch ist zu erstellen. Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft und der mit Schulberatung bzw. Schulpsychologie beauftragen Lehrkraft. | KIT |
Alarmplan Naturkatastrophen ist zu erstellen. Gilt für schulinternes KIT unter Einschluss der mit dem Thema Sicherheit beauftragten Lehrkraft. | KIT |
Die Hausordnung, die verschiedenen Alarmpläne, Sicherheitsmaßnahmen, Maßnahmen zur Krisenprävention und –intervention sind allen Mitarbeitern einer Bildungseinrichtung bekannt zu machen, ggf. durch eigene Konferenz, durch Hinweis auf die Möglichkeit, sich im Sicherheitshandbuch zu informieren usw. Dazu gehört auch, dass folgende Hinweise von KIBBS von den Lehrkräften zur Kenntnis genommen wurden:
| KIT / SL / SB |
*** Diese Zuständigkeitsaufstellung ist ein Vorschlag, natürlich kann und soll in der jeweiligen Schule davon abgewichen werden. Vor allem ist zu bedenken, dass in der rechten Spalte oft nicht sämtliche Zuständigkeiten aufgelistet sind, sondern nur die federführenden Kräfte vorgeschlagen werden. Stillschweigend wird vorausgesetzt, dass ein Mitglied der Schulleitung natürlich auch im Kriseninterventionsteam mitwirkt. Ebenso sind in der Regel Mitarbeiter des Sekretariats und in vielen Fällen auch der Hausmeister bei Krisenfällen absolut notwendig. |
Abkürzungen: KIT: Innerschulisches Kriseninterventionsteam SAT: Sachaufwandsträger SB: Die mit dem Thema Sicherheit beauftragte Lehrkraft SEK: Sekretariat SL: Schulleitung |
| Diese Kurzübersicht basiert auf den Sicherheitsmerkmalen, wie sie in der CLS umfangreich dargestellt werden. |