KIT-Rollenverteilung, nach dem Paper "Krisenintervention"
von KIBBS
1. Leiter des schulischen Kriseninterventionsteams
(z.B. Schulleiter oder Stellvertreter, Schulaufsichtsbeamter, Schulpsychologe)
Voraussetzungen:
Er sollte sich in der Schule und mit den für den Krisenfall
notwendigen Kontakten gut auskennen, Ruhe und Überblick bewahren.
Aufgaben:
Er ist zentraler Ansprechpartner für den Einsatz der Polizei, koordiniert
und delegiert Aufgaben im schulischen Feld, ist Ansprechpartner in allen Fragen
der Krisenbewältigung.
Richtet eine Krisenleitstelle ein.
2. Beauftragter für medizinische Hilfe
Voraussetzungen:
Er sollte über eine aktuelle Ausbildung in Erster Hilfe und
über Kontakte zu medizinischen Hilfsdiensten verfügen.
Aufgaben:
Da die medizinische Hilfe und die Organisation einer Hotline als
Informationszentrale für die Öffentlichkeit und Leitstelle
für die Bearbeitung von Anliegen über den Polizeieinsatz
organisiert wird, sorgt er vor allem für den Informationsfluss
zwischen dem Krisenteam und den Einsatzkräften von außen.
3. Sicherheitsbeauftragter
Voraussetzungen:
Vertrautheit mit dem Schulgebäude und -gelände, Kenntnis der Fluchtwege
Aufgaben:
Ansprechpartner für die Polizei bezüglich der Raumsituation
(neueste Raumpläne), der Fluchtwege und Sammelpunkte (dabei z.B.
getrennte Sammelpunkte zur Erfassung der Vollzähligkeit der
Schüler und zur Information der herbeigeeilten Eltern), die sich
für verschiedene Situationen bieten, der möglichen „sicheren“
(abschließbaren etc.) Räume, der
Informationsmöglichkeiten in Klassen hinein und aus Klassen.
Durchdenken verschiedener Alternativen in der Vorbereitung, z.B.
Versehen aller Telefone mit Außenkontaktmöglichkeit mit der
Notrufnummer 110.
4. Pressesprecher
Während des Einsatzes der Polizei obliegt der Polizei die Aufgabe,
den Kontakt mit der Presse zu organisieren. In dieser Zeit
unterstützt er deren Tätigkeit und hält auch danach
soweit zweckmäßig Kontakt zu deren Verantwortlichen.
Voraussetzungen:
Die Person soll geübt sein in öffentlichem Auftreten und Umgang mit der Presse.
Aufgaben:
Zu Pressekonferenzen einladen, Kontakt zu den Medien halten,
Schulleiter auf Pressekonferenz/Pressekontakte vorbereiten oder
Pressekonferenzen abhalten.
5. Elternkontaktperson
Voraussetzungen:
Sollte Erfahrung in der Beratung haben.
Aufgaben:
Eltern schriftlich oder mündlich informieren, an Sammelpunkten in
der Schule oder auf dem Schulgelände zusammen führen, bis zur
abgeschlossenen Feststellung der Vollzähligkeit von
Schulangehörigen an von diesen getrenntem Ort.
6. Personalbeauftragter
Voraussetzungen:
Er sollte Erfahrung in der Beratung haben und das Vertrauen des Kollegiums besitzen.
Aufgaben:
Anwesenheit von Schülern und Schulpersonal feststellen, Informationen an
das Schulpersonal weitergeben,
Aktivitäten mit Klassen koordinieren.
Klärung organisatorischer Fragen mit dem Schulpersonal.
7. Schulpsychologe/Beratungslehrer/Seelsorger
Im Krisenfall den jeweils Zuständigen einbeziehen.
Aufgaben:
Beratung gegebenenfalls Überweisung von schwer Traumatisierten.
Wenn nötig ein Unterstützungssystem aufbauen, Gruppentreffen mit Eltern
oder Schulpersonal leiten.
Seelsorgliche Aufgaben wie Gespräche über die religiöse
Einordnung von Ereignissen, Sinnfragen und die Vorbereitung von
Gottesdiensten, Gedächtnisfeiern etc. werden von anderen
Beratungsaufgaben abgetrennt sein und entsprechend von einer weiteren
Fachkraft wahrgenommen werden.